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Benutzungsordnung

der kommunalen MEDIATHEK Klein-Winternheim als Satzung der Gemeinde Klein-Winternheim

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim hat in seiner Sitzung vom 06.02.2002 aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. 1994, S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2000 (GVBl. 2000, S. 504) die folgende Benutzungsordnung, geändert durch

1. Änderung der Benutzungsordnung der kommunalen Mediathek Klein-Winternheim als Satzung der Gemeinde Klein-Winternheim, vom 11.12.2002, geändert durch 

2. Änderung der Benutzungsordnung der kommunalen Mediathek Klein-Winternheim als Satzung der Gemeinde Klein-Winternheim, vom 11.12.2007, beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. 

 

§ 1 

Allgemeines 

(1) Die Mediathek Klein-Winternheim ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Klein-Winternheim. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.  

(2) Jeder ist berechtigt, die Mediathek im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu nutzen. 

(3) Die Benutzung der Mediathek ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzerordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben. 

(4) Mit dem Betrieb der Mediathek werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ nach §§ 51 ff der Abgabenordnung verfolgt. 

Die Einrichtung ist selbstlos tätig, es werden nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Einrichtungen fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt  werden. Die Ortsgemeinde Klein-Winternheim als Trägerkörperschaft erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Trägerkörperschaft auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Einrichtung. Bei einer etwaigen Auflösung der Einrichtung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke erhält die Ortsgemeinde Klein-Winternheim nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. 

 

§ 2 

Öffnungszeiten 

(1) Die Öffnungszeiten der Mediathek werden durch Aushang bekannt gemacht. 

(2) Die PC’s können grundsätzlich während der Öffnungszeiten der Mediathek genutzt werden. 

Es kann seitens der Mediathek nicht garantiert werden, dass die PC’s und Internetleitungen ununterbrochen zur Verfügung stehen. Insbesondere bei technischen Problemen besteht daher kein Anspruch auf Schadenersatz. 

 

§ 3 

Anmeldung 

(1) Die/der Benutzer/in meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an und erhält einen Benutzerausweis. 

(2) Die erforderlichen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert. 

(3) Die/der Benutzer/in bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben. 

(4) Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 6. Lebensjahr – alternativ mit erfolgter Einschulung (Bücherei) bzw. das 10. Lebensjahr (Internetcafé) vollendet haben. Für die Anmeldung haben sie die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter vorzulegen. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleich-zeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren. 

(5) Die/der Benutzer/in ist verpflichtet, der Mediathek die Änderung ihres seines Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. 

 

§ 4 

Benutzerausweis 

(1) Die Benutzung der Mediathek ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. 

(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. Sein Verlust ist der Mediathek unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet die/der eingetragene Benutzer/in bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter. 

 

§ 5 

Ausleihe, Leihfrist 

(1) Gegen die Vorlage des Benutzerausweises können Bücher u. a. Medien für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden. 

(2) Die Leihfrist beträgt in der Regel für

•   Bücher                                                          4 Wochen

•   Spiele, CD-ROM’s, CD’s, MC’s und Hörbücher 2 Wochen

•   Zeitschriften, DVD’s, Videos                         1 Woche 

(3) Bei Bedarf kann die Leitung der Mediathek andere, verkürzte Leihfristen festlegen. 

(4) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag (auch telefonisch) verlängert werden, wenn keine Vormerkungen für die Bücher oder andere Medien vorliegen. 

 

§ 6 

Ausleihbeschränkungen 

(1) Bücher u. a. Medien, die zum Informationsmaterial gehören oder aus anderen Gründen nur in der Mediathek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.  

(2) Für einzelne Bücher u. a. Medien kann die Leitung der Mediathek besondere Bestimmungen festlegen. 

 

§ 7 

Vorbestellungen 

Für Bücher u. a. Medien kann die Mediathek auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers Vorbestellungen entgegennehmen. 

 

§ 8 

Auswärtiger Leihverkehr 

Im Bestand der Mediathek nicht vorhandene Bücher u. a. Medien können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. In diesem Fall gelten die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek zusätzlich und gehen im Falle des Widerspruchs zu den hier getroffenen Benutzungsbestimmungen diesen vor. Ein Anspruch auf Beschaffung von gewünschten Büchern u. a. Medien besteht nicht.  

 

§ 9 

Verspätete Rückgabe, Einziehung 

(1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zu-sätzlich die Portokosten zu erstatten. Die Gebühren werden in der als Anlage beige-fügten Gebührenordnung festgelegt. Die Gebührenordnung ist Bestandteil dieser Benutzungsordnung. 

(2) Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg ein-gezogen. 

 

§ 10 

Behandlung der Bücher u. a. Medien 

(1) Die Bücher u. a. Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Ver-lust ist die/der Benutzer/in schadenersatzpflichtig. 

(2) Vor jeder Ausleihe sind die Bücher u. a. Medien von der/dem Benutzer/in auf offen-sichtliche Mängel hin zu überprüfen. Bei entliehenen Büchern u. a. Medien haftet die/der Benutzer/in, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft. 

(3) Verlust oder Beschädigungen der Bücher u. a. Medien sind der Mediathek anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. 

 

§ 11 

Urheberrecht 

Bei Anfertigung von Fotokopien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtes zu beachten. Die Benutzer haften für jede Verletzung des Urheberrechts. 

 

§ 12 

Nutzungsbedingungen Internetcafé 

(1) Für den Zugang zum Internet darf ausschließlich der von der Mediathek vorin-stallierte Browser verwendet werden. 

(2) Die PC’s und die dazugehörigen Internetzugänge dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Die Nutzung für gewerbliche und kommerzielle Zwecke ist nicht erlaubt. 

(3) Zum ordnungsgemäßen Betrieb ist es erforderlich, Zugangszeiten und aufgerufene Seiten zu protokollieren. Diese Daten dienen der Aufrechterhaltung bzw. Wieder-herstellung der Funktionsfähigkeit des Systems und damit ausschließlich technischen Zwecken. 

(4) Es ist erlaubt, Dateien auf einer Diskette zu speichern. Hierzu dürfen nur Disketten der Mediathek benutzt werden. Diese Disketten können von der Benutzerin/dem Benutzer käuflich erworben werden und gehen infolge Veräußerung in deren/dessen Eigentum über. Ihre Rücknahme ist ausgeschlossen. 

(5) Das sogenannten “Brennen“ einer CD-Rom ist erlaubt. Vor dem Brennen ist das Personal zu informieren. Ausdrucke von Seiten sind ebenfalls erlaubt. 

(6) Bei der Nutzung des Internets sind die Bestimmungen des Datenschutzes und die jeweiligen Urheberrechte sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu be-achten. 

(7) Generell ist für alle Benutzer/innen der Aufruf folgender Seiten nicht gestattet: 

• pornografische Seiten 

• die Menschenwürde verletzende Seiten 

• verfassungsfeindliche Seiten 

• Seiten mit extremistischem, rassistischem, diskriminierenden, gewalt- oder

   kriegsverherrlichendem Inhalt   

• Seiten, die kriminellen Zwecken dienen und deren Inhalt nach geltendem

   deutschen Recht verboten sind. 

  Der Aufruf solcher Seiten kann einen Straftatbestand darstellen und daher straf-rechtlich verfolgt werden. 

(8) Es ist nicht gestattet, Systemeinstellungen an einem PC vorzunehmen oder Software auf einen PC aufzuspielen. Software aus dem Internet darf nicht auf einem PC installiert werden. Ebenso dürfen keine ausführbaren Dateien (EXE, ZIP etc.) auf einem PC gestartet werden. Es ist darüber hinaus nicht erlaubt, Daten auf einem PC zu speichern. 

(9) Alle Preise sind der zu dieser Satzung gehörenden Gebührenordnung zu entnehmen. 

 

§ 13 

Schadenersatz / Haftung / Haftungsbeschränkung 

(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistungen bestimmt die Mediathek nach pflichtgemäßem Ermessen. 

(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung (Bücher u. a. Medien sowie PC, Zubehör, Software und Mobiliar) nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Un-möglichkeit der Wiederherstellung oder Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. 

(3) Die Benutzung eines PC erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Benutzerin/des Benutzers. Die Mediathek übernimmt für Inhalte von Seiten im Internet keine Haftung. 

(4) Für Benutzer/innen zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr haften deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte. Diese bestätigen die Haftungspflicht mit der Einwilli-gungserklärung, die sie vor der Benutzung durch die/den Minderjährige/n gegenüber der Mediathek abgeben müssen. 

 

§ 14 

Verhalten in der Mediathek, Hausrecht 

(1) Jede/r Benutzer/in hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Mediathek beeinträchtigt werden. 

(2) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutze-rin/des Benutzers übernimmt die Mediathek keine Haftung. 

(3) Das Rauchen ist in der Mediathek nicht gestattet. Essen und Trinken ist nur an den Bistrotischen erlaubt, kann jedoch von der Leitung der Mediathek bei Bedarf einge-schränkt werden. 

 

§ 15 

Ausschluss von der Benutzung 

Benutzer/innen, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Media-thek ausgeschlossen werden.  

 

§ 16 

Inkrafttreten 

Diese Benutzerordnung tritt mit Wirkung vom 06.02.2002 in Kraft. 

 

Klein-Winternheim, 06.02.2002 

 

Ute Granold  

Ortsbürgermeisterin 

 

Suchformular

ONLEIHE ab sofort möglich

„Onleihe“ ist die Abkürzung für „Online-Ausleihe“. Benutzerinnen und Benutzer der Mediathek können in einer Art „virtuellen Zweigstelle“ im Internet auch außerhalb der normalen Öffnungszeiten Sachbücher, Romane, Hörbücher, Sach- und Lernvideos sowie Zeitschriften ausleihen.

Alle, die einen gültigen Ausweis der Mediathek besitzen, erhalten gegen eine Aufwandsentschädigung von 10 Euro einen zusätzlichen Ausweis des LBZ und damit den Zugang zur Onleihe.

Im Bestand befinden sich derzeit rund 93.000 E-Books und andere E-Medien. Sehr umfassend ist das Zeitschriftenangebot mit rund 200 verschiedenen Titeln. Überregionale Tageszeitungen sind ebenfalls im Angebot.

Wie die ONLEIHE funktioniert, welche Medien ausgeliehen werden können und welche Geräte und Programme für die Nutzung geeignet sind, erfahren Interessierte jeweils dienstags und donnerstags zwischen 16 und 18 Uhr in der Mediathek oder unter www.onleihe-rlp.de