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Revision zu Südumfliegung

MAINZ/LEIPZIG - (lac). Der Rechtsstreit um die Südumfliegung geht in eine neue Runde. Am 25. November wird es vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig zur mündlichen Revisionsverhandlung kommen. Das teilte die Verbandsgemeinde Nieder-Olm am Donnerstag mit. Die Ortsgemeinden Klein-Winternheim und Ober-Olm gehören zu den Klägern. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Südumfliegung im September 2013 für rechtswidrig erklärt. Dagegen hatte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) Revision eingelegt. Der Anwalt der Kläger, Bernhard Schmitz, weist die Argumentation des BAF zurück. So sei die Unmöglichkeit eines unabhängigen Betriebes von Startbahn West und Südumfliegung der maßgebliche Grund gewesen, die Flugroute für rechtswidrig zu erklären.

Quelle: Allgemeine Zeitung, Rhein Main Presse

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